Antwortraten und Klickraten
sind bei "permission based email marketing" extrem
hoch.
Um so wichtiger ist es, sorgfältig und gut organisiert damit
umzugehen. Bezüglich der Versendung von werbenden E-Mails gilt
stets, daß der Versender das Einverständnis des Empfängers
benötigt. Jeder Unternehmer ist auch gut beraten, dies beweisen zu
können.
Zulässig nach einheitlicher Rechtsprechung ist das so genannte
"Double-Opt-In-Verfahren". Dabei bekommt
der Interessent zunächst eine E-Mail mit einem Link, dessen
Benutzung seine Einwilligung in die Zusendung weiterer Info-Mails
darstellt. Anschließend wird er in einer weiteren Mail nochmals
ausdrücklich gefragt, ob er an dem Bezug künftiger Mails oder
Newsletter-Ausgaben ernsthaft interessiert ist.
